Giraffen- und Zebra-Gruppe:
Montag bis Donnerstag von 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr
Kernzeit für alle Kinder: 8:30 - 12:30 Uhr
Abholzeiten: 12:30 Uhr
13:00 - 13:15 Uhr
14:00 Uhr
15:00 Uhr
15:30 Uhr
16:00 - 16:30 Uhr
Der Kindergarten ist an mindestens 30 Tagen im Jahr geschlossen.
In allen Schulferien wird eine Ferienkindergruppe vom Familienzentrum angeboten.
Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen ist geschlossen.
Der Kindergarten ist folgendermaßen geschlossen:
11.09.2023 | wg. Fortbildung |
22.11.2023 | wg. Fortbildung |
27.12.2023 - 05.01.2024 | Weihnachtsferien |
10.01.2024 | Schließtag |
12.02.2024 | wg. Fortbildung |
02.04.2024 | Schließtag |
08.05.2024 | Betriebsausflug |
27. - 31.05.2024 | Pfingstferien |
12. - 30.08.2024 | Sommerferien |
02.09.2024 | Team-Tag |
Elternabende:
14.09.2023, 19:30 Uhr | |
29.11.2023, 19:30 Uhr | |
18.01.2024 | -nur für Eltern der Sonnenkinder- |
15.05.2024 | |
25.07.2024, 19:30 Uhr |
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12.09.2024, 19:30 Uhr |
Die Finanzierung ist geregelt nach dem BayKiBiG und erfolgt über die Stadt Penzberg. Die Maßnahmen der heilpädagogischen Betreuung der Integrationskinder gewährleistet der Bezirk Oberbayern. Die Gebühren für den Kindergartenplatz orientieren sich an den Gebühren der Stadt Penzberg.
Buchungszeiten | ab 3 Jahren | unter 3 Jahren | |
4 bis 5 Stunden | 147,- € | 244,- € | |
5 bis 6 Stunden | 157,- € | 254,- € | |
6 bis 7 Stunden | 167,- € | 274,- € | |
7 bis 8 Stunden | 177,- € | 294,- € | |
8 bis 9 Stunden | 187,- € | 314,- € |
Zusätzlich wird eine monatliche Gebühr für Brotzeit, Material und Getränke erhoben.
Bei einer täglichen Buchungszeit von bis zu 6 Stunden beträgt diese Gebühr 20,00 € im Monat.
Bei einer täglichen Buchungszeit von über 6 Stunden beträgt diese Gebühr 25,00 € im Monat.
Das Mittagessen kostet 4,00 € pro Tag.
(Die angegebenen Gebühren gelten vorab bis zum 31.08.2024.)
Der monatliche Beitrag wird Mitte eines jeden Monats (einschließlich August) per Einzugsermächtigung vom Konto der Eltern abgebucht. Im Beitrag ist Spielgeld, Material, usw. enthalten.
Bei finanziellen Schwierigkeiten der Eltern können beim Jugendamt Zuschüsse beantragt werden oder mit der Leitung des Familienzentrums in Einzelfällen Sonderregelungen getroffen werden.
Kündigung
Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August (d. h. 12 Monatsbeiträge).
Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Kindergartenjahres möglich. Sie muss bis zum 1. Mai schriftlich erfolgen.
Nur in Ausnahmefällen kann im Einvernehmen mit der Leiterin eine vorzeitige Kündigung erfolgen.